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Kann KWL vom Abzug Superbonus 110 % profitieren?

Die KWL kann für den Abzug Superbonus 110 % in Frage kommen, wenn es sich um ein System handelt, das die Bildung von Schimmel und Kondenswasser verhindern soll, und belegt werden kann, dass sich diese Probleme nicht anders vermeiden lassen. Oder wenn das System im Zusammenhang mit dem Ersatz einer winterlichen Klimatisierungsanlage durch eine mit Luft arbeitende Anlage steht oder eng mit dieser integriert wird.

KWL-Systeme können auf unterschiedliche Weise unter die steuerliche Absetzbarkeit fallen: vom Bonus Casa 50 % über den Ecobonus 65 % bis hin zum Superbonus 110 %.

Was den Superbonus 110 % angeht (der auf 90 % für Arbeiten reduziert wurde, die nach dem 1. Januar 2023 aufgenommen wurden), können Systeme zur kontrollierten Wohnraumlüftung (KWL) als nachgelagerte Maßnahme berücksichtigt werden, wenn ihre Installation in Verbindung mit einer Maßnahme zum Austausch der Anlagen oder zur Wärmedämmung des Gebäudes erfolgt (... apropos Wärmedämmverbundsystem, haben Sie schon das von Helty patentierte System Flow Manhattan gesehen? Auf den unten stehenden Produkt-Link klicken)

Was die Wärmedämmung betrifft, sagt Enea – die Nationale Agentur für neue Technologien, Energie und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung – dass KWL-Systeme eine gültige technische Lösung darstellen, wenn unter Berücksichtigung der von der Norm UNI-TS 11300-1 vorgesehenen Anzahl natürlicher Luftwechsel und der so weit wie möglichen Korrektur von Wärmebrücken die Gefahr einer Schimmel- oder Kondenswasserbildung in Verbindung mit diesen bestehen bleibt. In diesen Fällen wird der Einbau von KWL-Systemen mit dem Superbonus 110 % gefördert, wenn er in Verbindung mit der Dämmung opaker Flächen erfolgt.

Der Planer muss dem Antrag einen Bericht beifügen, aus dem hervorgeht, dass das KWL-System eine gültige technische Lösung ist, um das Risiko von Schimmel und interstitieller Kondenswasserbildung nach UNI EN ISO 13788 zu vermeiden.

Eine unerlässliche Bedingung ist in jedem Fall, dass das installierte System zur kontrollierten Wohnraumlüftung Energieeinsparungen garantiert, die durch den Bericht eines qualifizierten Technikers bescheinigt werden müssen. Der Bericht kann als ergänzender und wesentlicher Bestandteil des für den Superbonus 110 % erforderlichen eidesstattlichen Antrags beigefügt werden. Es kommen somit nur KWL-Systeme mit Wärmerückgewinnung für den Superbonus und den regulären Ecobonus in Frage.

Es gibt keine spezifische Kostengrenze, aber wenn die Installation des KWL-Systems die Bildung von Schimmel oder Kondenswasser verhindern soll, fallen die diesbezüglichen Ausgaben unter die Kostengrenze für die Wärmedämmung.

Eine detailliertere Übersicht zum Thema der steuerlichen Absetzbarkeit von Systemen zu kontrollierten Wohnraumlüftung finden Sie in unserem „Leitfaden zur steuerlichen Absetzbarkeit mit KWL“.

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